Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei der Registrierung wird er mit Ihren Angaben erzeugt; hier steht dieselbe Fassung mit noch unbenanntem Vertragspartner.
Nutzung von IT-Systemen der SELLERLOGIC GmbH durch ihre Kunden
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
zwischen
SELLERLOGIC GmbH
Willicher Str. 23-25
40547 Düsseldorf
Deutschland
Unterzeichner: Igor Branopolski
– SELLERLOGIC –
und
[noch nicht angegeben]
[noch nicht angegeben]
[noch nicht angegeben]
[noch nicht angegeben]
Unterzeichner: [noch nicht angegeben]
E-Mail: [noch nicht angegeben]
Kundenkonto: [noch nicht angegeben]
– Kunde –
Abschluss dieses Vertrages
Dieser Vertrag wurde durch SELLERLOGIC bereits vorausgefüllt. Der Vertrag wird in digitaler Form geschlossen und ist ohne eine Unterschrift gültig.
Bitte beachten Sie, dass SELLERLOGIC keine Services bereitstellt, solange kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wurde. Die Funktionen von SELLERLOGIC stehen Ihnen dann nicht zur Verfügung.
Präambel
Der Kunde nutzt den von SELLERLOGIC betriebenen internetbasierten Dienst zur Verkaufsunterstützung auf Plattformen. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet. Da der Kunde SELLERLOGIC mit Leistungen beauftragt, die im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Auftragsverarbeitung anzusehen sind oder sein können, ist hierfür nach Art. 28 DSGVO der Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags erforderlich.
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO ist, dass der Kunde SELLERLOGIC den Auftrag erteilt. Dieser Vertrag enthält diesen Auftrag des Kunden an SELLERLOGIC und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dieser Datenverarbeitung sowie die sich daraus ergebenden besonderen Pflichten in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.
Grundsätzlich ist und bleibt der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich und behält insofern die Herrschaft über die zu verarbeitenden Daten. SELLERLOGIC wird den Kunden hierbei in geeigneter Weise unterstützen.
1. Allgemeines
a) SELLERLOGIC verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
b) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
2. Gegenstand des Auftrags
Diese Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem zugrunde liegenden Auftrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von SELLERLOGIC oder durch SELLERLOGIC beauftragte Dritte mit den vom Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten in Berührung kommen können. Der Auftrag des Kunden an SELLERLOGIC umfasst die in der Anlage 1 wiedergegebenen Arbeiten und/oder Leistungen. Aus der Anlage ergibt sich zudem der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch SELLERLOGIC. SELLERLOGIC steht nach Ziff. 4 c) des Vertrages das Recht zu, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Kunden ist.
b) Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. SELLERLOGIC wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber SELLERLOGIC geltend machen.
Der Kunde hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber SELLERLOGIC zu erteilen. Weisungen können in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.
c) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Kunden bei SELLERLOGIC entstehen, bleiben unberührt.
d) Der Kunde informiert SELLERLOGIC unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch SELLERLOGIC feststellt.
e) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Kunden geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich.
4. Pflichten von SELLERLOGIC
a) SELLERLOGIC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Kunden erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die SELLERLOGIC ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt SELLERLOGIC dem Kunden diese rechtlichen
Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Kunden. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist SELLERLOGIC untersagt, es sei denn, dass der Kunde dieser schriftlich zugestimmt hat.
b) SELLERLOGIC verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag nur in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen.
c) SELLERLOGIC wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. SELLERLOGIC ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. Sofern SELLERLOGIC darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Kunden zu einer Haftung von SELLERLOGIC nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht SELLERLOGIC das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
5. Meldepflichten von SELLERLOGIC
a) SELLERLOGIC ist verpflichtet, dem Kunden jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Kunden, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die SELLERLOGIC im Auftrag des Kunden verarbeitet.
b) Ferner wird SELLERLOGIC den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde nach Art. 58 DSGVO gegenüber SELLERLOGIC tätig wird und dies auch eine Kontrolle der Verarbeitung, die SELLERLOGIC im Auftrag des Kunden erbringt, betreffen kann.
c) SELLERLOGIC ist bekannt, dass für den Kunden eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. SELLERLOGIC wird den Kunden bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. SELLERLOGIC wird dem Kunden insbesondere jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, unverzüglich ab Kenntnis des Zugriffs mitteilen. Die Meldung von SELLERLOGIC an den Kunden muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
aa) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze, sowie der wahrscheinlichen Folgen einer Datenschutzverletzung;
ab) eine Beschreibung der von SELLERLOGIC ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
6. Mitwirkungspflichten von SELLERLOGIC
a) SELLERLOGIC unterstützt den Kunden bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12-23 DSGVO.
b) SELLERLOGIC wirkt an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten durch den Kunden mit.
c) SELLERLOGIC unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DSGVO genannten Pflichten.
7. Kontrollbefugnisse
a) Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Kunden durch SELLERLOGIC im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
b) SELLERLOGIC ist dem Kunden gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes a) erforderlich ist.
c) Der Kunde kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte von SELLERLOGIC zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Kunde wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe von SELLERLOGIC durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist.
Weitere Prüfungen sind vom Kunden unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort- Kontrollen wird der Kunde SELLERLOGIC die entstehenden Aufwände inkl. der Personalkosten für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen vor Ort in angemessenen Umfang ersetzen. Die Grundlagen der Kostenberechnung werden dem Kunden von SELLERLOGIC vor Durchführung der Kontrolle mitgeteilt.
d) Nach Wahl von SELLERLOGIC kann der Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Kunden in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 3 zu diesem Vertrag zu überzeugen. Sollte der Kunde begründete Zweifel an der Eignung des Prüfdokuments i.S.d. Satzes 1 dieses Absatzes haben, kann eine Vor-Ort-Kontrolle durch den Kunden erfolgen. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Vor-Ort-Kontrolle in Rechenzentren nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
e) SELLERLOGIC ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Kunden i.S.d. Art. 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Kunden zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Kunde ist über entsprechende geplante Maßnahmen von SELLERLOGIC zu informieren.
8. Unterauftragsverhältnisse
a) SELLERLOGIC ist berechtigt, die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angegebenen Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen. Der Wechsel von Unterauftragnehmern oder die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist unter den in Absatz b) genannten Voraussetzungen zulässig.
b) SELLERLOGIC hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen dem Kunden und SELLERLOGIC getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. SELLERLOGIC hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. SELLERLOGIC wird den Kunden im Falle eines geplanten Wechsels eines Unterauftragnehmers oder bei geplanter Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor dem Wechsel bzw. der Neubeauftragung in Textform informieren („Information“). Der Kunde hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung des Unterauftragnehmers unter Angabe einer Begründung in Textform binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ zu widersprechen. Der Widerspruch kann vom Kunden jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann SELLERLOGIC das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. SELLERLOGIC wird bei der Kündigungsfrist die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Wenn kein Widerspruch des Kunden binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ erfolgt gilt dies als Zustimmung des Kunden zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde in der „Information“ gesondert hingewiesen.
c) SELLERLOGIC ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat, sofern der Unterauftragnehmer zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet ist.
d) SELLERLOGIC hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Kunden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
e) SELLERLOGIC hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat SELLERLOGIC dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Kunde und SELLERLOGIC festgelegt sind. Dem Kunden ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
f) SELLERLOGIC ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse des Kunden und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte des Kunden und der Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
g) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze a) bis f) sind Dienstleistungen anzusehen, die SELLERLOGIC bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die SELLERLOGIC für den Kunden erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. SELLERLOGIC ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Kunden genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.
9. Vertraulichkeitsverpflichtung
a) SELLERLOGIC ist bei der Verarbeitung von Daten für den Kunden zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet.
b) SELLERLOGIC hat seine Beschäftigten mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
c) Die Verpflichtung der Beschäftigten nach Absatz b sind dem Kunden auf Anfrage nachzuweisen.
10. Wahrung von Betroffenenrechten
a) Der Kunde ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. SELLERLOGIC ist verpflichtet, den Kunden bei seiner Pflicht, Anträge von Betroffenen nach Art. 12-23 DSGVO zu bearbeiten, zu unterstützen. SELLERLOGIC hat dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die insoweit erforderlichen Informationen unverzüglich an den Kunden erteilt werden, damit dieser insbesondere seinen Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO nachkommen kann.
b) Soweit eine Mitwirkung von SELLERLOGIC für die Wahrung von Betroffenenrechten - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung - durch den Kunden erforderlich ist, wird SELLERLOGIC die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Kunden treffen. SELLERLOGIC wird den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen.
c) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistungen im Zusammenhang mit Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Kunden bei SELLERLOGIC entstehen, bleiben unberührt.
11. Vergütung
Die Vergütung von SELLERLOGIC wird gesondert vereinbart.
12. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
a) SELLERLOGIC verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
b) Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität,
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Belastbarkeit der Datenverarbeitungssysteme beeinträchtigen können, wird SELLERLOGIC im Voraus mit dem Kunden abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können SELLERLOGIC ohne Abstimmung mit dem Kunden umgesetzt werden. Der Kunde kann einmal jährlich oder bei begründeten Anlässen eine aktuelle Fassung der von SELLERLOGIC getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
13. Dauer des Auftrags
a) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrages über Nutzung der Dienstleistungen von SELLERLOGIC durch den Kunden.
b) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß von SELLERLOGIC gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, SELLERLOGIC eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder SELLERLOGIC den Zutritt des Kunden oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.
14. Beendigung
Nach Beendigung des Vertrages hat SELLERLOGIC sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Kunden an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt. Die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bleibt gleichfalls unberührt.
15. Schlussbestimmungen
a) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
b) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
c) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Anlage 1
Leistungen von SELLERLOGIC: Umfang, Art und Zweck: Verkaufsunterstützung auf Plattformen Arten von Daten: Jegliche durch den Kunden im Dienst gespeicherte Daten, insbesondere von seinen Endkunden, nämlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Rufnummer sowie Details zu getätigten Bestellungen und Zahlungen Betroffene: Endkunden
Anlage 2
SELLERLOGIC setzt derzeit folgende Unterauftragnehmer ein:
Webhosting der SELLERLOGIC-Anwendung:
AMAZON WEB SERVICES, INC. 410 Terry Avenue North Seattle, WA 98109-5210
Hetzner Online GmbH Industriestraße 25 91710 Gunzenhausen
OVH GmbH Oskar-Jäger-Str. 173/K6 50825 Köln
Anlage 3
Technische und organisatorische Maßnahmen von SELLERLOGIC
SELLERLOGIC trifft nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO.
1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle
Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.
Speicherung der Daten in einem Rechenzentrum, dort:
– elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung – dokumentierte Schlüsselvergabe an Mitarbeiter – Richtlinien zur Begleitung und Kennzeichnung von Gästen im Gebäude – 24/7 personelle Besetzung der Rechenzentren – Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen
Zugangskontrolle
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
Umsetzung durch Benutzerkontensteuerung, Zugriff auf EDV-Systeme nur mit Benutzername/Passwort möglich. Auftraggeber (Kunde von SELLERLOGIC) vergeben selbst Passwörter, welche nach erstmaliger Inbetriebnahme erneut geändert werden können und die dem Auftragnehmer (SELLERLOGIC) nicht bekannt sind.
Zugriffskontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Einrichtung eines Berechtigungskonzepts, bei dem einzelnen Auftraggebern ausschließlich der Zugriff auf eigene Bereiche und Daten zugewiesen wird. Protokollierung des Zugriffs in Logfiles. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten und ggf. deren Weitergabe an Mitarbeiter ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Trennungskontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.
Daten der Auftraggeber werden physikalisch oder logisch von anderen Daten getrennt gespeichert. Datensicherung erfolgt ebenfalls physikalisch oder logisch getrennt.
2. Integrität
Eingabekontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Die Daten werden vom Auftraggeber selbst eingegeben und verarbeitet. Der Zugriff durch den Auftraggeber wird protokolliert.
Weitergabekontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Mitarbeiter sind gemäß Art. 28 Abs. 3 b) EU DSGVO zur Vertraulichkeit verpflichtet und in die Schutzbestimmungen der EU DSGVO eingewiesen worden. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort. Die Übertragung der Daten von und zu den Kundenbereichen erfolgt nur TSL-verschlüsselt; Für die Einrichtung von Übertragungswegen auf externe Systeme (Datenexport) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Verfügbarkeitskontrolle
Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
- Daten des Auftraggebers werden regelmäßigen Datensicherungen unterzogen - Einsatz redundanter Systeme - Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Wir werden regelmäßige Überprüfungen der vorgenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen, und die Maßnahmen gegebenenfalls an neue Erfordernisse anpassen.
Unsere Mitarbeiter werden in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten regelmäßig geschult.
Urheberrecht © 2026 SELLERLOGIC. Alle Rechte vorbehalten.
Fassung: 2026-08-2